Worte sind Luft.
Aber die Luft wird zu Wind,
und der Wind macht die Schiffe segeln.
Elternberatung
Seit 2016 biete ich auch die vom Gericht verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung nach §95 an. Dazu erfolgte eine Zertifizierung über das Bundesministerium für Familie und Jugend.
Seit dem Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht “über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen” (§ 95 Abs. 1a AußStrG).
Damit soll in Pflegschaftsverfahren ein stärkerer Fokus auf die Bedürfnisse des Kindes gerichtet und die Interessen und das Wohl des Kindes in vor Gericht ausgetragenen Obsorge- und Kontaktrechtskonflikten deutlicher in den Vordergrund gerückt werden. Dies bedeutet, dass alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, gesetzlich verpflichtet sind, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen.
Die Beratung dient dazu Eltern über die Scheidungsfolgen und die daraus resultierenden Bedürfnisse von minderjährigen Kindern zu informieren, diesbezüglich zu beraten und im besten Fall Lösungen für die gemeinsame Obsorge zu entwickeln.
Die Kosten sind vom Bundesministerium für Familie und Jugend festgelegt worden:
60 Euro pro Stunde und Person bei Einzelberatung
35 Euro pro Stunde und Person bei Paarberatung
30 Euro pro Gruppenveranstaltung und Person
Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich gerne oder informieren Sie sich unter www.kinderrechte.gv.at